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Der Weg durchs Studium

Diplomstudium

Auslauffristen

31.07.2018 - Letzte Möglichkeit, sich für das Unterrichtspraktikum anzumelden.

30.04.2020 - Ende der LA-Diplomstudien an der Uni Wien

30.11.2021 - Ende der LA-Diplomstudien an der TU Wien (außer DG)

30.11.2021 - Ende des MA-Studiums Informatikdidaktik (066 950)

30.11.2023 - Ende des LA-Diplomstudiums DG an der TU Wien

Grundlegendes

Grundlage für das erfolgreiche Abschließen eines Studiums sind die Studienpläne deines Studiums. Dort findest du, welche Lehrveranstaltungen (kurz LVAs) du absolvieren musst, um dein Studium abzuschließen. Da die Lehramts-Diplomstudien nicht mehr inskribiert werden können, ist es früher oder später nicht mehr möglich, bestimmte LVAs zu besuchen. Damit du dein Studium dennoch abschließen kannst, besteht die Möglichkeit, nicht länger angebotene LVAs durch andere zu ersetzen. Absolvierst du diese "äquivalenten" LVAs, kannst du sie dir für die entsprechenden LVAs deines Studiums anrechnen lassen. Welche LVAs das sind, findest du auf der jeweiligen Äquivalenzliste für dein Fach.

Beachte: Die pädagogische Ausbildung findet an der Universität Wien statt. Um weiterhin im Diplomstudium bleiben zu können, musst du jedes Semester an dieser mitbelegen, auch wenn du in diesem Semester keine LVAs an der Universität Wien absolvierst!

Einreichen 1. Abschnitt

1. Einreichen in Pädagogik

Wenn du alle Pädagogik-Veranstaltungen aus dem ersten Abschnitt abgeschlossen hast, kannst du dir auf der Uni Wien den sogenannten Prüfungspass ausstellen lassen. Zum Einreichen musst du dem SSC LehrerInnenbildung ein Sammelzeugnis gemeinsam mit dem ausgefüllten Prüfungspass-Formular vorbeibringen oder per Mail schicken. Der Prüfungspass kann nach ca. 4 Wochen persönlich mit Studierendenausweis oder von einer anderen Person gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Lichtbildausweises abgeholt werden.

2. Einreichen im Zweitfach

Nachdem du dir den Prüfungspass in Pädagogik abgeholt hast, kannst du dir das Formular zum Einreichen des ersten Abschnitts vom Zweitfach holen und es ausgefüllt (gemeinsam mit dem Sammelzeugnis und dem Prüfungspass aus Pädagogik) im Dekanat abgeben. (Auf der TU ist es außerdem nötig, alle erforderlichen Einzelzeugnisse auszudrucken und beim Einreichen beizulegen.) Nach ca. 4-6 Wochen kann der Bescheid abgeholt werden.

3. Einreichen im Erstfach

Nachdem du dir den Bescheid vom Zweitfach abgeholt hast, kannst du dir das Formular zum Einreichen des ersten Abschnitts vom Erstfach holen und es ausgefüllt (gemeinsam mit dem Sammelzeugnis, dem Bescheid des Zweitfaches und dem Prüfungspass aus Pädagogik) im Dekanat einreichen. (Auf der TU ist es außerdem nötig, alle erforderlichen Einzelzeugnisse auszudrucken und beim Einreichen beizulegen.) Nach ca. 4-6 Wochen kannst du dir dein erstes Diplomprüfungszeugnis im Dekanat abholen.

Wie erkenne ich Erst- und Zweitfach?

Kurz gesagt: An deiner Studienkennzahl. (Diese findest du auf jedem Sammelzeugnis und auf jeder Studienbestätigung.) Jedem Unterrichtsfach wird eine dreistellige Zahl zugeordnet. Die Studienkennzahl deines Lehramtsstudiums setzt sich neben dem/den Universitätsbuchstaben noch folgendermaßen zusammen:

190   Zahl-Erstfach   Zahl-Zweitfach

Hier findest du die Ziffernfolgen einiger Fächer:

406 - Mathematik
407 - Darstellende Geometrie
412 - Physik
423 - Chemie
884 - Informatik

Einreichen 2. Abschnitt

Das Einreichen für den zweiten Abschnitt funktioniert analog zum Einreichen des ersten Abschnittes. Jedoch ist jenes Fach, indem die Diplomarbeit verfasst wurde, bei der Einreichungsreihenfolge wie das Erstfach im ersten Abschnitt zu behandeln.

An jedem Dekanat gibt es Termin-Tabellen mit den genaueren Fristen für die Einreichung und mögliche Zeitfenster für die Diplomprüfung. Diese findet man hier:

Mathematik, DG & Physik | Informatik | Chemie

Nützliche Informationen befindet sich auch auf den Homepages des jeweiligen Dekanat.

Ein hilfreiches FAQ zur Diplomarbeit findet ihr hier.

Anerkennungen

Für die Anerkennung von diversen Leistungen ist der Studiendekan des jeweiligen Faches zuständig, für das man sich die Leistungen anerkennen lassen will.

 


 

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