In diesem Artikel versuchen wir einen kurzen Überblick über das neue LehrerInnendienstrecht zu geben. Dabei werden im Speziellen Vergleiche zwischen altem und neuen Recht gezogen.
Dienstrecht NEU
Bei der Beschäftigung mit dem neuen Dienstrecht muss man sich zunächst einmal fragen, für wen dieses überhaupt Anwendung findet. Dabei lassen sich 3 Gruppen unterscheiden:
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- Altes Dienstrecht: Im alten Dienstrecht befinden sich alle Vertragslehrpersonen, die vor dem Schuljahr 2014/15 schon einmal in einem Dienstverhältnis gestanden haben.
- Neues Dienstrecht: In das neue Dienstrecht fallen automatisch alle, die ab dem Jahr 2019/20 erstmalig einen Dienstvertrag abschließen.
- Wahlmöglichkeit: Personen, die in den Schuljahren von 2014/15 bis 2018/19 erstmalig einen Dienstvertrag erhalten, (dies gilt auch für Sonderverträge. Nicht jedoch für das Unterrichtspraktikum da dies nur ein Ausbildungs- und kein Dienstvertrag ist), können zwischen altem und neuen Recht wählen. Die Entscheidung wird einmalig getroffen und gilt auch für alle später abgeschlossenen Dienstverträge.
Da die neuen Dienstverträge erst mit 2015/16 eingeführt werden, gilt für die Personen die im Jahr 2014/15 einen Dienstvertrag erhalten eine Sonderregelung. Sollten sie sich für das neue Dienstrecht entscheiden, so erhalten sie ein Jahr lang einen alten Vertrag und fallen erst 2015/16 ins neue Dienstrecht.
Verträge
Auch im neuen Dienstrecht gibt es wie bisher befristete und unbefristete Verträge. Nach 5 Jahren muss man auf jeden Fall einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Beschäftigung
Die Unterrichtsverpflichtung beträgt im neuen Dienstrecht (mit einer vollen Lehrverpflichtung) 24 Stunden. Dabei entfallen 22 Stunden auf tatsächliche Unterrichtsstunden. Die restlichen 2 Stunden sind Sonderstunden, welche mit speziellen Aufgaben (z.B. Mentoring, Beratungsstunden, Klassenvorstand) ausgefüllt werden sollen.
In der Oberstufe werden außerdem die Fächer der Lehrverpflichtungsgruppen* 1 und 2 mit Wertigkeiten von 1,1 Stunden gerechnet. Hat man nur solche Stunden (und nur in der Oberstufe), so muss man also statt 22 Stunden nur 20 Stunden unterrichten.
Bezahlung
Es gibt 7 Gehaltsstufen von € 2 420 bis € 4 330. Die Gehaltssprünge finden dabei alle 5-6 Jahre statt und umfassen in etwa € 340.
Der Sprung in die 2. Gehaltsstufe findet erst nach 13 Jahren statt. Dabei werden Ausbildungsjahre ab der 10. Schulstufe angerechnet. Darunter fallen u.a. die Schulzeit, Bundesheer oder Zivildienst und die Mindeststudiendauer als Vordienstzeit. Daher findet der erste Gehaltssprung schon nach ungefähr 5 Jahren statt.
Weiters erhält man für viele Fächer einen Stundenzuschlag im Rahmen einer monatlichen Vergütung.
Diese betragen:
Unterstufe: 1. und 2. Lehrverpflichtungsgruppe* € 24
Oberstufe: 1. und 2. Lehrverpflichtungsgruppe* € 30
Oberstufe: 3. Lehrverpflichtungsgruppe* € 12
Weitere Zuschläge erhält man z.B. für die Arbeit als DirektorIn oder MentorIn.
Neue Ausbildung
Auch die neue LehrerInnenausbildung ist im LehrerInnendienstrecht verankert. Sie setzt sich aus einem Bachelorstudium, einem Master und einer Induktionsphase zusammen. Dabei soll die Induktionsphase oft direkt an den Bachelor angeschlossen und der Master berufsbegleitend absolviert werden. Es ist zu beachten, dass dieser innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden muss, sonst besteht die Gefahr einer Kündigung!
Dienstrecht ALT
Verträge
Im alten System gibt es befristete und unbefristete Verträge, wobei hier große Unterschiede auftreten, die im folgenden kurz zusammengefasst werden.
Befristeter Vertrag (IIL bzw. 2L):
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- Befristung für eine Dauer einer Vertretung bzw. eines Schuljahres
- Maximal 5 Jahre
- Bezahlung erfolgt nach Jahreswochenstunden abhängig von Lehrverpflichungsgruppen*
- Keine Vorrückung in den Gehaltsstufen des unbefristeten Vertrags
Unbefristeter Vertrag (IL bzw. 1L):
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- Nach spätestens 5 Jahren im Schema 2L
- Gehaltsstufen alle 2 Jahre
- Unterrichtsverpflichtung gerechnet in Werteinheiten
Beschäftigung
Eine volle Lehrverpflichtung entspricht 20 Werteinheiten (WE). Um die Unterrichtsverpflichtigung in Wochenstunden anzugeben, muss 20 durch die Werteinheit der Lehrverpflichtungsgruppe* dividiert werden.
Lehrverpflichtungsgruppe 1: 1,167 WE
Lehrverpflichtungsgruppe 2: 1,105 WE
Lehrverpflichtungsgruppe 3: 1,050 WE
Eine Übersicht der Werteinheiten ist im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz §2 Absatz 1 aufgelistet.
Bezahlung
Die Einteilung der Bezahlung erfolgt in 19 Gehaltsstufen von € 2 222,80 bis € 5 139,30. Der Sprung in die nächste Gehaltsstufe erfolgt alle zwei Jahre. Anrechenbar für die Gehaltsstufen sind die Ausbildungsjahre ab der 10.Schulstufe, sowie Bundesheer/Zivildienst und die Mindeststudiendauer deines Studiums.
Außerdem erhält man für die Arbeit als Klassenvorstand in den Monaten von September bis Juni eine monatliche Vergütung von € 182,90 in Lehrverpflichtungsgruppe* 1 und € 160,00 in den übrigen Verwendungsgruppen.
Weitere Zuschläge bekommt man für Kustodiate (z.B. Lehrmittelverwaltung) oder Unterrichtpraktikumsbetreuung.
Alte Ausbildung
Die bisherige Ausbildung erfordert die Absolvierung des einjährigen Unterrichtspraktikums nach Abschluss des Diplomstudiums. Hier ist zu beachten, dass dieses nur noch bis 2019 angeboten wird.
Vergleich Alt - Neu
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Alt |
Neu |
Beschäftigung |
20 Werteinheiten | 24h = 22h Unterricht + 2 Sonderstunden |
Bezahlung |
19 Gehaltsstufen von € 2 222,80 bis € 5 139,30 Sprung alle 2 Jahre |
7 Gehaltsstufen von € 2 420 bis € 4 330 Sprung alle 5-6 Jahre |
Zusatzzahlungen |
KV, Kustodiat, Unterrichtspraktikum, etc. |
Fächer (lt. Lehrverpflichtungsgruppe*), MentorIn, LernberaterIn, etc. |
Ausbildungsbesonderheiten |
Unterrichtspraktikum nur noch bis 2019 | Master innerhalb von 5 Jahren verpflichtend |
*Lehrverpflichtungsgruppen: nachzulesen im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (BLVG)
Die Lehrverpflichtungsgruppen 1 und 2 umfassen u.a. die üblichen Schularbeitsfächer (Englisch, Deutsch, Mathematik, Darstellende Geometrie, Physik als SA-Fach, etc.)
Die Lehrverpflichtungsgruppe 3 umfasst u.a. Fächer wie Physik (sofern kein SA-Fach), Chemie, Geschichte, Geographie